cc) Die Gesuchstellerin macht hinsichtlich VVG eine Prämie von Fr. 149.80 pro Monat geltend. Mitversichert sind dieselben Risiken wie im Jahre 2014 und 2015 (vgl. KG-act. 24/1, S. 2; Vi-KB 1/81 und 2/9). Es geht daher nicht an, Kantonsgericht Schwyz 18 dass der Gesuchsgegner lediglich die Prämie für die Spitalversicherung private Abteilung Hospital Top Liberty von monatlich Fr. 103.50 finanzieren will (vgl. KG-act. 22/1). Dies gilt umso mehr, als er für sich selber die gleichen Risiken versichert hat (vgl. KG-act. 22/2).