bb) Die Gesuchstellerin vermag glaubhaft darzulegen, dass E.________ im Jahre 2016 bisher Gesundheitskosten von Fr. 1‘631.50 auslöste, wobei Fr. 1‘061.60 (bzw. Fr. 88.45 pro Monat) das KVG betrafen. Insoweit ist klar, dass bei einer jährlichen Wahlfranchise von Fr. 2‘000.00 wegen den höheren selber zu tragenden Gesundheitskosten ein Teil der Ersparnis von monatlich Fr. 99.10 (Fr. 318.55 – Fr. 219.45; KG-act. 19/2 und 22/1) wieder zunichte gemacht würde. Daher und in Anbetracht der sehr günstigen finanziellen Verhältnisse des Gesuchsgegners ist nicht ersichtlich, weshalb bei der Grundversicherung für E._____