Zuhause weniger Nahrungskosten anfallen. Daher werden die monatlich um Fr. 50.00 höheren Bildungskosten (Fr. 74.20 ./. Fr. 25.00) teilweise dadurch kompensiert, dass während der Bildungsreisen, im Durchschnitt eine Woche pro Jahr, sich die Kosten für die Nahrung von E.________, die in einem Monat max. Fr. 450.00 betragen, um Fr. 105.00 (Fr. 450.00 : 30 x 7) auf Fr. 345.00, auf das ganze Jahre bezogen mithin um ca. Fr. 9.00 pro Monat (1/12 von Fr. 105.00), reduzieren. Aus diesem Grund ist der von der Vor-instanz unter der Position „weitere Hobbies“ in den Bedarf von E.________ aufgenommene Betrag von monatlich Fr. 145.50