Insbesondere ist eine willkürfreie antizipierte Beweiswürdigung zulässig. Das bedeutet, dass das Gericht auf die Abnahme Kantonsgericht Schwyz 9 von weiteren Beweisen verzichten kann, wenn es diese von vornherein als nicht für geeignet hält, den entscheiderheblichen Sachverhalt zu klären oder wenn das Gericht seine Überzeugung bereits aus anderen Beweisen gewonnen hat und davon ausgeht, dass weitere Abklärungen am massgeblichen Beweisergebnis nichts mehr zu ändern vermöchten. Dem Gericht steht dabei ein weites Ermessen zu (Steck, a.a.O., N 17 zu Art. 296 ZPO mit Hinweisen auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung).