3. Dispositiv-Ziff. 4 der Verfügung des Bezirksgerichts March vom 25. November 2015 sei aufzuheben. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 8 % MwSt. zu Lasten des Berufungsbeklagten. Mit Berufungsantwort vom 23. Dezember 2015 beantragt der Gesuchsgegner Folgendes (KG-act. 8):