1. Die eheliche Liegenschaft G.________ xx in H.________ sei für die weitere Dauer des Scheidungsverfahrens samt Mobiliar und Hausrat der Gesuchstellerin zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. 2. Die Gesuchstellerin sei zu verpflichten, dem Gesuchsgegner auf erstes Verlangen seine persönlichen Effekten herauszugeben. 3. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, der Gesuchstellerin ab 1. März 2014 für die weitere Dauer des Scheidungsverfahrens für die Kinder E.________ und F.______