3. Die Parteien werden für das Beschwerdeverfahren mit je Fr. 500.00 (inkl. Auslagen und 8% MWST) aus der Kantonsgerichtskasse ausserrechtlich entschädigt. 4. Zufertigung an Rechtsanwalt B.________ (2/R), an Rechtsanwalt D.________ (2/R), an das Bezirksgericht Höfe (2/R; unter Rückgabe der Akten) sowie an die Kantonsgerichtskasse (1/ü im Dispositiv). Namens der 2. Zivilkammer Der Kantonsgerichtspräsident Die Gerichtsschreiberin Versand