Für das Beschwerdeverfahren beläuft sich das Honorar auf Fr. 180.00 bis Fr. 2‘400.00. Der Aufwand der beiden Rechtsvertreter bestand im Wesentlichen in der Erstellung der Rechtsschriften. Weitere Sachverhaltsabklärungen waren nicht erforderlich, da der von der Vorinstanz erstellte Sachverhalt unbestritten blieb und es im Beschwerdeverfahren Rechtsfragen zu klären galt. Ausgehend von einem Stundenansatz von Fr. 200.00 (vgl. § 5 Abs. 1 GebTRA; vgl. Richtlinien der Gerichtspräsidentenkonferenz vom 3. November 2003, letzte Revision am 7. Dezember 2010, Ziff.