c) C.________ (nachfolgend Beschwerdegegnerin) trug in ihrer Beschwerdeantwort vom 6. März 2014 auf Gutheissung der Beschwerde unter Kostenund Entschädigungsfolgen zulasten der Vorinstanz bzw. des Staates an (act. 7). Eventualiter seien die Gerichtskosten dem Staat aufzuerlegen und die Parteikosten zur Hauptsache zu schlagen.