Das Ende der dreimonatigen Frist wäre auf den 26. Dezember 2013 gefallen. Weil dieser Tag in den Gerichtsferien liege, habe sich die Frist zur Einreichung der Klage entsprechend verlängert. Die neun Tage vom 18. Dezember 2013 bis und mit dem 26. Dezember 2013 seien an das Ende der Gerichtsferien am 2. Januar 2014 anzuhängen. Dementsprechend habe die Frist am 11. Januar 2014 geendet. Dies sei aber ein Samstag gewesen, so dass die Frist zur Einreichung der Klage am darauf folgenden Montag, den 13. Januar 2014, abgelaufen sei. Kantonsgericht Schwyz 3