Die dreimonatige Frist zur Einreichung der Klage habe am 26. September 2013 zu laufen begonnen und unter Berücksichtigung der Gerichtsferien am 3. Januar 2014 geendet. Es liege somit keine gültige Klagebewilligung vor; es fehle dementsprechend an einer Prozessvoraussetzung.