Er hielt in seiner Stellungnahme selber fest, das Vermögen habe sich im 2011 um Fr. 126'669.69 verringert – unter Berücksichtigung des Renteneinkommens belief sich der Bedarf (inklusive Auslagen für F.________) damit auf rund Fr. 200'000.00 –, da die Familie, insbesondere aufgrund der überrissenen Lebenshaltungsansprüche der Gesuchstellerin, bei weitem über den finanziellen Verhältnissen gelebt habe und noch lebe (vgl. viact. A/II Ziff. 19, S. 10). Weiter spricht er von einem Lebensstandard von ca. Fr. 19'560.00 pro Monat im 2011 (vi-act. A/II Ziff. 24, S. 12).