Indessen ist zu berücksichtigen, dass der Kontakt zwischen Vater und Tochter nach Angaben beider Parteien – wenn hierfür auch unterschiedliche Gründe angegeben werden – vor der räumlichen Trennung eingeschränkt war. Der Gesuchsgegner hatte bereits erstinstanzlich vorgebracht, dass die Gesuchstellerin einen normalen Kontakt zwischen ihm und seiner Tochter sowie gemeinsame Unternehmungen seit Geburt an verhindert habe und er E.________ weder zum Einkaufen noch auf die Burg habe mitnehmen dürfen.