18.00 Uhr, bis Sonntagabend, 18.00 Uhr, und in der Hälfte der Schulferien betreuen möchte. Er begründet sein Begehren insbesondere mit der eigenen Verfügbarkeit aufgrund seines Pensionsalters, der Entlastung des anderen Elternteils sowie – bedingt durch seine Ausbildung zum Primarlehrer sowie der vielfältigen Weiterbildungen und Interessen – seiner Geeignetheit und Fähigkeit für die Erziehung und der entwicklungspsychologischen geeigneten Einbindung der Tochter in der Persönlichkeitsbildung.