Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin einen Prozesskostenvorschuss in Höhe von Fr. 13'000.-- zu bezahlen. 9. (Vormerknahme des zur Verfügung Stehens des Fahrzeugs Nissan Micra zur alleinigen Benützung an Gesuchstellerin). 10. (Verpflichtung Gesuchsgegner zur Herausgabe bestimmter Gegenstände). 11. (Anordnung Gütertrennung per 9. März 2012).