Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den persönlichen Unterhalt mit Wirkung ab 1. Februar 2012 Fr. 3'910.-- pro Monat zu bezahlen, zahlbar monatlich jeweils im Voraus. 6. (Vormerknahme bereits bezahlter Unterhaltsleistungen für die Zeit von Februar 2012 bis und mit Mai 2012 in Höhe von Fr. 19'560.00). 7. (Verpflichtung Gesuchsgegner zur Bezahlung aller noch offenen und künftigen Steuerrechnungen). 8. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin einen Prozesskostenvorschuss in Höhe von Fr. 13'000.-- zu bezahlen.