Überdies ersuchte sie um Verpflichtung des Gesuchsgegners zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses von Fr. 8'000.00 (zzgl. MWST), eventualiter um Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung und Rechtsvertretung. D. Duplicando hielt der Gesuchsgegner am 4. Mai 2012 an seinen Anträgen fest (vi-act. A/IV). E. Im Rahmen der am 11. Juni 2012 durchgeführten Verhandlung stellte die Gesuchstellerin mit Stellungnahme zu den Dupliknoven die folgenden Anträge (vi-act. A/V): Kantonsgericht Schwyz 5 (1.-4. entsprechen den jeweiligen Ziffern der Replik).