8. Es sei der Gesuchsgegner zu verpflichten, der Gesuchstellerin rückwirkend per 1. Januar 2012 monatlich im Voraus zahlbare, ab Verfall zu 5% verzinsliche Unterhaltsbeiträge von CHF 6'800.00 für sich persönlich zu bezahlen. 9. (Verpflichtung Gesuchsgegner zur Bezahlung der noch offenen und künftigen Steuerrechnungen der Parteien). 10. (Anordnung Gütertrennung). 11. (Verpflichtung Gesuchsgegner zur Auskunft gestützt auf Art. 170 ZGB). 12. Im Übrigen seien die Begehren des Gesuchsgegners abzuweisen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt) zulasten des Gesuchsgegners.