3. Der Gesuchsgegner sei für berechtigt zu erklären, die gemeinsame Tochter E.________ jeweils am 1. und 3. Samstag eines jeden Monats von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr auf eigene Kosten zu sich oder mit sich auf Besuch zu nehmen; Von der Einräumung eines Ferienbesuchsrechts sei abzusehen.