Der Gesuchsgegner sei für berechtigt zu erklären, Besuchsrechtsausfälle infolge Erkrankung der Tochter E.________ nachholen zu können. Zudem sei er für berechtigt zu erklären, E.________ von ihren 14 Schulferienwochen deren sieben Wochen auf eigene Kosten, bei Vorankündigung von drei Monaten, zu sich oder mit sich in die Ferien zu nehmen. Die Vereinbarung eines weitergehenden Besuchs- oder Ferienbesuchsrechts sei unter Berücksichtigung des Kindeswohles den Parteien anheim zu stellen.