Mit Stellungnahme vom 9. März 2012 ersuchte der Gesuchsgegner um Folgendes (vi-act. A/II): 1. (Vormerknahme Berechtigung zum Getrenntleben). 2. (Vormerknahme Kündigung der ehelichen Wohnung und Sistierung des diesbezüglichen Schlichtungsverfahrens). 3. (Zuteilung Hausrat an Gesuchsgegner). 4. (Zuteilung elterliche Obhut an Gesuchstellerin).