6. Es sei der Beklagte zu verpflichten, der Klägerin – monatlich im Voraus zahlbare – angemessene Unterhaltsbeiträge für sich persönlich sowie die gemeinsame Tochter E.________, zu bezahlen. 7. (Verpflichtung Gesuchsgegner zur Bezahlung der noch offenen und künftigen Steuerrechnungen der Parteien). 8. (Verpflichtung Gesuchsgegner zur Auskunft gestützt auf Art. 170 ZGB). Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST.) zulasten des Beklagten. In prozessualer Hinsicht beantragte sie gleichzeitig was folgt: