2. (Fristansetzung Gesuchsgegner für Verlassen der ehelichen Wohnung). 3. (Zuteilung elterliche Obhut an Gesuchstellerin). 4. Der Beklagte sei für berechtigt zu erklären, die gemeinsame Tochter E.________, je am 1. und 3. Wochenende eines jeden Monats auf eigene Kosten zu sich oder mit zu sich auf Besuch zu nehmen. 5. (Zuweisung eheliche Wohnung an Gesuchstellerin).