10 [ZK1 2016 38], Ziff. 111; vgl. Vi-act. C, BB 6). Betreffend die Wohnung im Obergeschoss ist auf die nachstehenden Ausführungen in E. 6d zu verweisen und vorwegzunehmen, dass der Kläger diese gleichentags vom Beklagten 4 übernommen hatte.