Zum reinen Nachlass von Fr. 2‘057‘706.58 sind somit die Erbvorbezüge von total Fr. 766‘400.00 und der Schenkungsanteil an den Beklagten 4 aus dem Grundstückkaufvertrag von 1982 in Höhe von Fr. 1‘016‘208.22 zu addieren, was ein Zwischentotal per Todestag von netto Fr. 3‘840‘314.80 ergibt: Aktiven per Todestag (rr (Datum)) - Privatkonto K.________ (Bank I) uu per 31.12.2011 Fr. 925.94 - ein Viertel Gesamteigentum an der Liegen- Kantonsgericht Schwyz 27