3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (in solidarischer Haftung) zulasten des Berufungsklägers (Klägers) und des Berufungsbeklagten 4 (Beklagten 4). G. a) Die Beklagten 1, 2 und 3 reichten ihrerseits am 7. November 2016 eine selbstständige Berufung ein und beantragten was folgt (KG-act. 1 [ZK1 2016 40]): 1. Ziff. 1, 2 und 3 des Urteils des Bezirksgerichts Höfe vom 26. September 2016 (Prozess Nr. BZ 2013 1) seien aufzuheben.