1. Der Berufungsantrag Ziff. 1 lit. c des Klägers sei insofern gutzuheissen, als dem Kläger je 1/4 Gesamthandanteil an den Liegenschaften Nr. ss Albula (Alvaschein) und Nr. tt Albula (Tiefencastel) zum Schätzwert von Fr. 3'238.00 zu Alleineigentum zuzuweisen sei. Kantonsgericht Schwyz 17 2. Im Übrigen sei die Berufung, soweit darauf eingetreten werden kann, abzuweisen.