3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen für das Berufungsverfahren zulasten der Beklagten 1–3. b) Die Beklagten 1, 2 und 3 erstatteten am 7. Dezember 2016 die Berufungsantwort und stellten die folgenden Rechtsbegehren (KG-act. 10 [ZK1 2016 38]):