Sie werden von den geleisteten Kostenvorschüssen der Parteien von Fr. 30‘000.00, Fr. 2‘000.00 und Fr. 3‘000.00 bezogen. Die Beklagten 1–3 haben dem Kläger demnach je Fr. 3‘072.75 (je 1/4), Total Fr. 9‘218.25, und dem Gericht je Fr. 12‘969.58 (je 1/4), Total Fr. 38‘908.75, zu bezahlen. Der Beklagte 4 hat dem Kläger Fr. 3‘072.75 (1/4) und dem Gericht Fr. 14‘636.25 (1/4) zu bezahlen. 5. Es wird keine Prozessentschädigung gesprochen. 6. [Rechtsmittelbelehrung] 7. [Zufertigung]