6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (in solidarischer Haftung) zulasten des Klägers und des Beklagten 4, evtl. teilweise zulasten des Nachlasses. Kantonsgericht Schwyz 13 Der Beklagte 4 nahm am 25. November 2013 hierzu Stellung (Vi-act. A.VII.1). Die Beklagten 1 bis 3 liessen sich zu dieser Eingabe am 13. Januar 2014 vernehmen und wiederholten dabei die Anträge in ihrer Rechtsschrift vom 4. Dezember 2012 (Vi-act. A.VII.2). Der Kläger äusserte sich am 5. März 2014 zu den Dupliken der Beklagten und beantragte das Folgende (Vi-act. A.VII.3):