D. a) Mit Eingabe vom 13. August 2012 spezifizierte der Kläger seine Klage aufforderungsgemäss (Vi-act. A.III; Vi-act. E.61). Der Beklagte 4 teilte am 24. August 2012 mit, er anerkenne diese Klageschrift und sei mit dem Teilungsvorschlag des Klägers einverstanden (Vi-act. E.63). Die Beklagten 1 bis 3 nahmen hierzu am 4. Dezember 2012 Stellung und beantragten das Folgende (Vi-act. A.IV): Kantonsgericht Schwyz 11