Auf das Auskunftsbegehren des Klägers sei nicht einzutreten, eventuell sei es abzuweisen, subeventuell sei es als gegenstandslos abzuschreiben. C. Kostenpunkt Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Klägers und des Beklagten 4, eventuell Verlegung der Kosten zusammen mit der Hauptsache.