g) Art und Weise der Tilgung des Kaufpreises von Fr. 1‘950‘000.00 gemäss dem öffentlich beurkundeten Kaufvertrag vom 29. November 1990 betreffend den Verkauf des Stockwerkeigentumsanteils Nr. xx, Gemeinde Freienbach, durch die Erblasserin an den Kläger Kantonsgericht Schwyz 9 B. Auskunftsbegehren des Klägers