c) Mit Eingabe vom 22. Januar 2010 äusserte sich der Beklagte 4 zur Stellungnahme der Beklagten 1 bis 3 vom 9. Dezember 2009 (Vi-act. D.8). Der Kläger reichte zur Rechtsschrift der Beklagten 1 bis 3 vom 9. Dezember 2009 am 26. Januar 2010 eine Stellungnahme ein (Vi-act. D.11). Gleichentags äusserte sich der Kläger auch zum Antrag B.1 der Klageantwort der Beklagten 1 bis 3 vom 4. Juli 2008 (Vi-act. D.12). Die Beklagten 1 bis 3 stellten am 27. Januar 2010 im Zusammenhang mit den Auskunftsbegehren betreffend den Beklagten 4 folgende Rechtsbegehren (Vi-act. D.13): Kantonsgericht Schwyz 8