b) Tilgung des Kaufpreises von Fr. 242‘225.00 gemäss dem in lit. a erwähnten Kaufvertrag c) dem Beklagten 4 bekannte frühere letztwillige Verfügungen der Erblasserin d) Kenntnisse betreffend die Überweisung der Erblasserin im Betrag von Fr. 100‘000.00 vom 13. Oktober 2001 an Herrn P.________; insbesondere auch, ob der Betrag allenfalls von Herrn P.________ direkt oder indirekt an den Beklagten 4 weitergeleitet wurde. B. Auskunftsbegehren des Klägers