5. Der Beklagte 4 habe im Sinne von Ziff. 4 insbesondere über folgende Sachverhalte Auskunft zu geben und die entsprechenden Unterlagen offenzulegen: a) Festsetzung des Kaufpreises beim Verkauf eines Miteigentumsanteils von 269/1000 Miteigentum am Grundstück gemäss Grundbuchblatt KTN yy, Gemeinde Freienbach, Plan vv, durch die Erblasserin an den Beklagten 4 mit öffentlicher Urkunde vom 7. April 1982