3. Der Kläger habe im Sinne von Ziff. 2 insbesondere über folgende Sachverhalte Auskunft zu geben und die entsprechenden Unterlagen offenzulegen (lit. gilt gemäss Anträgen in der Klageantwort): d) Art und Weise der Festsetzung des Kaufpreises beim Verkauf eines Miteigentumsanteils von 195/1000 Miteigentum am Grundstück gemäss Grundbuchblatt KTN yy, Gemeinde Freienbach, Plan vv, durch die Erblasserin an den Kläger mit öffentlicher Urkunde vom 7. April 1982