b) Der Beklagte 4 erklärte sich am 13. Januar 2009 bereit, Auskunft zu erteilen (Vi-act. D.3). Der Kläger nahm am 4. Mai 2009 Stellung zum Aus- Kantonsgericht Schwyz 6 kunftsbegehren der Beklagten 1 bis 3 (Vi-act. D.4). Die Beklagten 1 bis 3 äusserten sich am 9. Dezember 2009 und stellten die folgenden Rechtsbegehren (Vi-act. D.6): A. Auskunftsbegehren der Beklagten 1–3