3. Der Beklagte 4 habe insbesondere über folgende Sachverhalte Auskunft zu geben und die entsprechenden Unterlagen offenzulegen: Kantonsgericht Schwyz 5 a) Festsetzung des Kaufpreises beim Verkauf eines Miteigentumsanteils von 269/1000 Miteigentum am Grundstück gemäss Grundbuchblatt KTN yy, Gemeinde Freienbach, Plan vv, durch die Erblasserin an den Beklagten 4 mit öffentlicher Urkunde vomPla 7. April 1982