f) Festsetzung des Kaufpreises beim Verkauf des Stockwerkeigentumsanteils Nr. xx, Gemeinde Freienbach, durch die Erblasserin an den Kläger gemäss öffentlicher Urkunde vom 29. November 1990 g) Tilgung des Kaufpreises von Fr. 1‘950‘000.00 gemäss dem in lit. f erwähnten Kaufvertrag h) Verkauf der Stockwerkeigentumseinheiten Nrn. xx und ww, Gemeinde Freienbach, und insbesondere der dabei erzielte Kauferlös