2. Der Kläger habe insbesondere über folgende Sachverhalte Auskunft zu geben und die entsprechenden Unterlagen offenzulegen: a) vom Kläger für die Erblasserin geführte Buchhaltung, insbesondere für die Zeit von Ende 2005 bis zum Tod, inkl. Belege b) in seinem Besitz befindliche A4-Bundesordner der Erblasserin bezüglich der Beklagten 1–3 c) Existenz von mit den in lit. b genannten Ordnern vergleichbaren Ordnern für den Kläger und den Beklagten 4