2. Es sei der Nachlass von F.________ sel. nach Gesetz bzw. den erbrechtlichen und testamentarischen Anordnungen der Erblasserin im öffentlich beurkundeten Erbvertrag vom 5. Mai 2006 entsprechend zu teilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten bzw. des Nachlasses. Der Beklagte 4 anerkannte am 19. März 2008 diese Klagebegehren (Viact. A.II.2). Die Beklagten 1 bis 3 beantragten in ihrer Klageantwort vom 4. Juli 2008 das Folgende (Vi-act. A.II.1): A. Auskunftsbegehren