___ auch in der Auftragsbestätigung vom 7. Oktober 2011 weiterhin als Ansprechperson aufgeführt wird, nachdem er bereits in der Offerte als Referenz erwähnt wurde und I.________ unbestrittenermassen häufig auslandabwesend war (vgl. KGact. 1, S. 5 N 1.4; KG-act. 7, S. 3 N 1.3).