„G.________, F.________str. ttt, P.________ (Ort)“ und der Betrag „Fr. 13‘020.25“ wurde ersetzt durch „Fr. 12‘000.00“ (Vi-KB 5). Die Kundennummer lautete jeweils „vvv“ und als „I/Referenz“ wurde „E.________“ (von der Beklagten) aufgeführt (Vi-KB 5). Mit Datum vom 7. Oktober 2011 liess die Klägerin der G.________ unter der Kundennummer „uuu“ eine Auftragsbestätigung mit der Überschrift „Auftrag Nr.: yyy“ zu einem Gesamtpreis von Fr. 12‘000.05 zukommen, wobei als „I/Referenz“ wiederum „E.________“ erwähnt wurde (Vi-KB 6).