Sodann offerierte die Klägerin der Beklagten mit Datum vom 26. September 2011 unter dem Titel „Angebot Nr.: zzz“ eine Ganzglas-Anlage zum Gesamtbetrag von Fr. 13‘020.25 (Vi-KB 5). Folgende Einträge dieses Angebots wurden später handschriftlich durchgestrichen und wie folgt abgeändert: „Angebot Nr. zzz“ wurde ersetzt durch „Bestellung 7.10.11“, die Adresse der Beklagten wurde abgeändert in Kantonsgericht Schwyz 18