a) Die Beklagte bringt vor, ihr E.________ habe gegenüber der Klägerin vor, bei und nach Vertragsabschluss ausdrücklich erklärt, dass er in fremdem Namen handle. Sie legt dar, weshalb sich dies aus dem Faxschreiben und aus der Offerte Nr. zzz der Klägerin vom 26. September 2011 ergebe. Dass die Klägerin die Mitteilung von E.________ von der Beklagten nicht bloss als Änderung der Rechnungsadresse bzw. Zahlungsmodalitäten aufgefasst habe, ergebe sich auch aus den übrigen Dokumenten. Darin sei nicht mehr die im Faxschreiben und in der Offerte vom 26. September 2011 erwähnte Kundennummer vvv, sondern eine neue Kundennummer (uuu) verwendet worden. Allein die Angabe von E._____