_ gerichtet. Er ist unbestrittenermassen einziger Verwaltungsrat der Beklagten, einer im Bereich der luft- und wärmetechnischen Industrie tätigen Unternehmung (KG-act. 1, S. 4 Ziff. 1.2; KG-act. 7, S. 3 Ziff. 1.2). E.________ war der Klägerin bereits vor Abschluss des strittigen Vertrags durch eine getätigte Bestellung bekannt (angef. Urteil, E. 2.3 S. 8 Abs. 4; KG-act. 1, S. 20 f. Ziff. 3.5.3 und 3.6 unten). Insoweit steht fest, dass E.________ von der Beklagten über Erfahrung in geschäftlichen Dingen und über rechtliche Grundkenntnisse verfügt. Daher kann von E._____