Die AGB bestehen aus zwei Seiten und zwölf Ziffern. Am Schluss wird unter dem Titel „12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand“ in Absatz 2 festgehalten, „Der Erfüllungsort und der ausschliessliche Gerichtsstand befinden sich am Sitz der Lieferantin“ (Vi-KB 7). Der Sitz der Lieferantin bzw. der Klägerin kann einfach im Zentralen Firmenregister (Zefix) festgestellt werden und befindet sich in O.________, also klarerweise in der March. Aus der Kantonsgericht Schwyz 12