1. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Fr. 12‘000.00 nebst Zins zu 5 % seit 13.04.2014 zu bezahlen. 2. Der gegen den Zahlungsbefehl vom 13.06.2014 erhobene Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes Pfannenstil wird aufgehoben und der Klägerin definitive Rechtsöffnung erteilt für Fr. 12‘000.00 nebst Zins zu 5 % seit 13.04.2014. 3. Die Gerichtskosten von Fr. 1‘800.00, welche mit dem geleisteten Vorschuss der Klägerin verrechnet werden, sowie die Pauschale für das Schlichtungsverfahren von Fr. 300.00 werden der Beklagten auferlegt.