B. Bei der Schlichtungsverhandlung vor dem Vermittleramt Reichenburg vom 5. Februar 2015 konnten die Parteien keine Einigung erzielen, weshalb gleichentags der Klägerin die Klagebewilligung ausgestellt wurde (Vi-KB 2). Am 13. April 2015 reichte die Klägerin beim Bezirksgericht March Klage (im vereinfachten Verfahren) gegen die Beklagte ein mit folgenden Rechtsbegehren: